Kirchgemeinderat
Andreas van der Heide
Personal T 055 640 93 66 |
Aufgaben des Kirchgemeinderates
Der Kirchgemeinderat leitet die Kirchgemeinde gemäss den Rahmenbedingungen der Kirchenverfassung und den staatlichen Vorgaben. In dieser Funktion plant, koordiniert und kontrolliert er alle Tätigkeiten der Kirchgemeinde und seinen Mitarbeitenden. Die einzelnen Verantwortlichkeiten sind in Kommissionen unterteilt, die von je einem Kirchgemeinderat übenommen werden, wobei die Pfarrpersonen Antrags- und Mitspracherecht haben. Alle Kirchgemeinderäte werden für die Dauer einer Amtszeit durch die Kirchgemeinde gewählt. |